Allgemeines zur Sanierung bei einem Befall durch holzzerstörende Organismen
Der Sanierung geht eine umfangreiche Analyse des holzzerstörenden Organismus sowie des Befallsumfang voraus.
Der Umfang der Sanierung orientiert sich an der Art des holzzerstörenden Organismus.
Maßgebende Regelwerke sind DIN 68 800 Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sowie dem WTA-Merkblatt 1-2-05/D (Der Echte Hausschwamm – Erkennen, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnisse).
Sanierung sollten nur von Unternehmen ausgeführt werden, die ihre Fachkunde z.B. durch den Sachkundenachweis Holzschutz am nachweisen können. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum Thema vorbeugender und bekämpfender Holzschutz.