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Sanierung bei einem Befall durch holzzerstörende Pilze

Bei einem Befall durch holzzerstörende Pilze, ist es unerheblich ob es sich um einen aktiven oder um einen bereits abgestorbenen Befall handelt. Eine Sanierung ist in jedem Fall notwendig.

Vom Grundsatz her, ist alles mit Pilz befallene Holz auszubauen. In Abhängigkeit der Art des holzzterstörenden Pilzes sind hier Sicherheitsbereiche von bis zu 1,00 m über den letzten sichtbaren Befall an einem Holzbauteil, in die Sanierung mit einzubeziehen.

 

Eine herausragende Stellung bei der Sanierung nimmt der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans) ein.

Wird bei einem Befall durch andere holzzerstörenden Pilze das Hauptaugenmerk auf die befallene Holzkonstruktion gelegt, sind für angrenzende mineralische Baustoffe wie Putz und Mauerwerk nur geringe weitergehende Maßnahmen notwendig.

Bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans), sind angrenzende mineralische Baustoffe mit einem Sicherheitsabstand von
1,50 m über den letzten sichtbaren Befall hinaus, in die Sanierung mit einzubeziehen.

Begründet ist dies durch seine Fähigkeit Mauerwerksfugen zu durchwachsen und auch große holzfreie Bereich zu überwachsen, auf der Suche nach weiterer Nahrung. Es kommt nicht selten vor, dass hierbei auch ein Wachstum in das darüber oder darunter liegende Geschoss festgestellt wird.

Durch sein verstecktes Wachstum, wird das eigentliche Schadensausmaß oftmals erst bei den im Rahmen der Sanierung durchgeführten Arbeiten erkannt und die Sanierungsbereiche erweitern sich entsprechend.

Eine Regelsanierung findet immer unter Einsatz eines Schwammsperrmittels statt. Es dürfen nur Mittel verwendet werden, die ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Diese Mittel sind im jährlich erscheinenden Holzschutzmittelverzeichnis des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) gelistet.

Auf Grund der vorgenannten Gründe, sollten Sanierungsarbeiten nur von Unternehmen durchgeführt und geplant werden, die ihre Fachkunde, z.B. durch den Sachkundenachweis Holzschutz am Bau, belegen können. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum Thema vorbeugender und bekämpfender Holzschutz.

Nachfolgend ist die Sanierung bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans) mit den wichtigsten Arbeitsschritte beschrieben.

Ein Anspruch auf Vollständigkeit der nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte besteht nicht. Es ist zwingend erforderlich, ein objektspezifisches Sanierungskonzept für jeden Einzelfall zu erstellen, welches eventuell weitergehende notwendige Maßnahme beinhaltet.

Entfernen des Wandputzes im Sanierungsbereich und auf Durchwachsungen kontrollieren
Fugen min. 2 cm tief ausräumen und auf Durchwachsungen kontrollieren
Oberflächen absaugen
Probeöffnungen herstellen und auf Durchwachsungen kontrollieren
Beispiel für versteckt wachsendes Myzel im Bereich von Mauerwerksfugen
Das Abflämmen der Oberfläche gibt Hinweise auf eventuell noch vorhandene Pilzbestandteile
Anlegen und dokumentieren eines Bohrlochrasters
Einbringen einer Wachstumssperre im Injektionsverfahren
Schäumen der Oberflächen im Sanierungsbereich
Eventuell vorhandene Hohlschichten ausschäumen
Ausgeräumte Fugen und Probeöffnungen schließen
Neuverputz der Oberflächen im Sanierungsbereich