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Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen

Bei Vertikalabdichtungen unterhalb Terrain mit kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB), richtet sich die Art der Ausführung an den Lastfall der einwirkenden Feuchte bzw. Wasser.

Bei der Planung und Ausführung der Abdichtung orientiert man sich an drei Lastfällen:

  1. Bodenfeuchte (nicht aufstauendes Sickerwasser)
  2. aufstauendes Sickerwasser
  3. drückendes Wasser

Wie in der DIN 18 195 Teil 4 und Teil 5 sowie in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB-Richtlinie) beschrieben.

 

Die Trockenschichtdicke der KMB Abdichtung beträgt bei:

Bodenfeuchte                           3 mm

Aufstauendem Sickerwasser      4 mm

Drückendes Wasser                  4 mm (nur bei der KMB Richtlinie)

 

Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB) sind pastöse, spachtel- oder spritzfähige Massen auf Basis von Bitumenemulsionen.

Bitumendickbeschichtungen sind nach Aushärtung alterungsbeständige, wasserdichte und wasserfeste, rissüberbrückende Baustoffe. Anforderungen an KMB sind in DIN 18195 Teil 2, Tabelle 9 geregelt.

Grundbestandteile von Bitumendickbeschichtungen sind wässrige Bitumenemulsionen.

Zur Herstellung von Bitumenemulsionen wird Bitumen in Wasser fein verteilt. Um diese feine Verteilung von Bitumen in Wasser stabil zu halten (d.h. eine Zusammenballung der einzelnen Bitumenteile zu verhindern), sind Emulgatoren notwendig. Diese können sauer (kationisch) oder basisch (anionisch) sein.

Als Kunststoffanteil kommen hier überwiegend Polymerdispersionen, d.h. in wässriger Phase stabilisierte Kunststoffpartikel, zum Einsatz. Diese dienen vorwiegend zur Flexibilisierung der Bitumendickbeschichtung.

Als Füllstoffe finden Verwendung: Steinmehle, Fasern, Sande, Polysterolpartikel sowie als reaktiver Füllstoff Zement.

Hilfsstoffe werden in der Regel in geringen Anteilen der Bitumendickbeschichtung zugegeben; sie dienen z.B. zur Thixotropierung, Flexibilisierung und Konservierung des Materials.

Einkomponentige Bitumendickbeschichtungen bestehen in der Regel aus Bitumenemulsionen, Kunststoffanteilen sowie Füll- und Hilfsstoffen.

Eine einkomponentige Bitumendickbeschichtung ist eine pastöse Masse, die im Lieferzustand verarbeitet wird.

Am Markt vorhanden sind einkomponentige Bitumendickbeschichtungen, die optional mit einer zweiten Komponente (Abbindebeschleuniger) angewendet werden können.

Durch Verdunsten des, in den Bitumendickbeschichtungen enthaltenen Wassers, wird das Brechen der Bitumenemulsion (d.h. Zusammenlagerung der zuvor fein verteilten Bitumenteilchen) ausgelöst. Sichtbar wird dies durch den Übergang vom flüssig-pastösen Zustand der Bitumendickbeschichtung in einen torfähnlichen Zustand.

Zweikomponentige Bitumendickbeschichtungen sind sowohl in kationischer als auch in anionischer Form am Markt vertreten. Bei kationischen Systemen liegt die zweite Komponente in der Regel als Flüssigkomponente vor. Bei anionischen Systemen wird in der Regel mit einer zweiten Komponente in Pulverform gearbeitet.

Zweikomponentige Bitumendickbeschichtungen bestehen in der Regel aus Bitumenemulsionen, Kunststoffanteil sowie Füll- und Hilfsstoffen mit reaktiven Komponenten. Die Komponenten I und II werden im Normalfall durch Einrühren zusammengemischt.

Das Zusammenmischen der beiden Komponenten bewirkt den Reaktionsbeginn. Der Brechvorgang (d.h. Umwandeln des flüssig-pastösen Materials in ein torfiges Material) läuft relativ schnell ab; danach muss allerdings – wie bei den einkomponentigen Bitumendickbeschichtungen – die Verfilmung (d.h. die Ausbildung geschlossenen, dehnbaren Beschichtung) erfolgen.

Wird die Verdunstung des Wassers in der Bitumenemulsion gestört oder unterbrochen, wie z.B. durch zu frühes Anfüllen der Baugrube, so dass das gebundene Wasser nicht in die Verdunstung geht, bleibt der torfartige Zustand der Bitumendickbeschichtung bestehen.

Die Bitumenmoleküle werden untereinander nicht verbunden. Es entsteht keine geschlossene, dehnbare Beschichtung. Die Wasserundurchlässigkeit der Beschichtung ist nicht gegeben.

Schutzschichten vor der Abdichtungsfläche sind grundsätzlich vorzusehen und müssen die Abdichtung sicher vor Beschädigungen schützen. Sie können gleichzeitig auch die Funktion einer Dämmung und/oder Dränung übernehmen.

 

Verarbeitung  der Beschichtung (KMB)

Bauwerksabdichtungen mit Bitumendickbeschichtungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die zu erbringende Leistung auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen, nachteilig Auswirkungen verhindert werden. Solche Witterungsverhältnisse sind zum Beispiel Temperaturen unter +5°C, Schnee und Eis sowie starke Sonneneinstrahlung.

Zum Mischen von zweikomponentigen Produkten, sind auf das System abgestimmte Rührwerkzeuge zu verwenden. Es ist so lange zu Rühren, bis eine homogene Masse entsteht. Mischzeiten sind einzuhalten.

Bitumendickbeschichtungen sind grundsätzlich zur Abdichtung erdberührter Bauteile senkrecht, waagerecht und geneigt einsetzbar. Die Verarbeitung erfolgt je nach Konsistenz im Spachtel- oder Spritzverfahren. Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind in mindestens zwei Arbeitsgängen lastfallbedingt mit oder ohne Verstärkungseinlage auszuführen. Der Auftrag muss fehlstellenfrei, gleichmäßig und je nach Lastfall entsprechend dick erfolgen. Handwerklich bedingt sind Schwankungen der Schichtdicke beim Auftragen des Materials nicht auszuschließen. Die vorgeschriebene Mindestrockenschichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dazu ist die erforderliche Nassschichtdicke vom Hersteller anzugeben. Diese sollte an keiner Stelle um mehr als 100 % überschritten werden. Im Bereich Boden/Wandanschluss mit vorstehender Bodenplatte, ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung aus dem Wandbereich über die Bodenplatte, bis etwa 100 mm auf die Stirnfläche der Bodenplatte herunterzuführen.

Bei Arbeitsunterbrechung muss die Bitumendickbeschichtung auf null ausgestrichen werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten wird überlappend weitergearbeitet. Arbeitsunterbrechungen dürfen nicht an Gebäudeecken erfolgen.

Die lastfallabhängigen Trockenschichtdicken für Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser, beträgt
3 mm, aufzutragen in 2 Arbeitsgängen.

Beim Lastfall nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen (mäßige Beanspruchung), muss eine Trockenschichtdicke von 3 mm erreicht werden. Der Materialauftrag hat in 2 Arbeitsgängen zu erfolgen. Zusätzlich ist an Kehlen und Kanten eine Verstärkungseinlage einzuarbeiten.

Für den Lastfall aufstauendes Sickerwasser (Bemessungswasserstand min. 300 mm unterhalb der Kellersohle) ist die Bitumendickbeschichtung im 2-maligen Auftrag, mit einer Trockenschichtdicke von 4 mm aufzubringen. Ein Verstärkungsgewebe ist vollflächig einzuarbeiten.

Vor dem Auftrag der 2. Abdichtungsschicht, muss die erste Abdichtungsschicht soweit durchgetrocknet sein, dass sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird.

 

Untergrund

Der Untergrund muss frei von Graten oder scharfkantigen Unebenheiten wie zum Beispiel Mörtel-, Betonüberständen oder Steinversätzen sein. Die Fläche muss augenscheinlich geprüft werden.

Saugfähige Untergründe dürfen mattfeucht aber nicht glänzend nass sein. Die Benetzungsprobe dient als Hinweis. Auf dem Untergrund aufgetragenes Wasser muss sich innerhalb kurzer Zeit verteilen und darf nicht abperlen.

Unterbetone/Sauberkeitsschichten zur Aufnahme von KMB (z.B. bei der Anordnung der Abdichtungsebene unter der Bodenplatte) müssen aus Beton, mindestens der Güte B 25 (C25/30) erstellt werden und ausreichend bemessen sein. Bei der nachträglichen Abdichtungsmaßnahme (Instandsetzung) ist das WTA-Merkblatt 4-6-05/D „Nachträgliches abdichten erdberührter Bauteile“ mitgeltend.

 

Vorarbeiten

Allgemeine Vorarbeiten

Bitumendickbeschichtungen können während der Bauphase durch auf ihre Rückseite einwirkendes Wasser geschädigt werden.

Ist es nicht möglich Wasser von der Haftseite der Abdichtung fernzuhalten, sind Zwischenabdichtungen anzuordnen. Sie müssen wasserundurchlässig sein und dürfen durch Wasserdruck nicht vom Untergrund abgelöst werden.

Geeignet sind:

  • Flexible Dichtungsschlämmen
  • Mineralische Dichtungsschlämmen

Innenecken und Wand/Bodenanschlüsse sind als Hohlkehle auszubilden. Diese können in der Regel mit Mörtel ausgeführt werden, geeignet sind z.B. kunststoffmodifizierte Mörtel oder Mörtel der Gruppe MG III, in einem Radius von 4 – 6 cm.

Es ist ein auf den Untergrund abgestimmter Mörtel zu verwenden. Alternativ kann, sofern im Merkblatt des Herstellers zugelassen, die Hohlkehle aus der Bitumendickbeschichtung hergestellt werden. Hierbei darf ein Radius von 2 cm nicht überschritten werden.

Überstehende Kanten und Vertiefungen sind zu beseitigen. Kanten müssen gefast sein. Ungefaste Kanten sind nachträglich zu fasen.

 

Vorarbeiten bei Mauerwerk

Nach DIN 1053-1 müssen Stoßfugen von mehr als
5 mm Breite, zum Beispiel bei nicht knirsch verlegten Mauersteinen, außenseitig beim Mauern mit Mörtel verschlossen werden.

Nicht verschlossene Vertiefungen größer 5 mm wie beispielsweise Mörteltaschen oder Ausbrüche sind mit geeignetem Mörtel zu schließen.

Offene Stossfugen bis 5 mm und Oberflächenprofilierungen bzw. Unebenheiten von Steinen (zum Beispiel Putzrillen bei Ziegeln oder Schwerbetonsteinen) müssen entweder durch Vermörtelung (Dünn- oder Ausgleichsputz), durch Dichtungsschlämmen oder durch eine Kratzspachtelung mit der Bitumendickbeschichtung egalisiert werden.

Bei Mauerwerk aus haufwerkporigen Leicht- oder Betonsteinen (DIN 18 151, DIN 18 152, DIN 18 153) sind besondere Maßnahmen zum Schließen der Poren erforderlich (z.B. Kratzspachtelung mit kunststoffmodifizierten Mörteln). Die Spachtelung muss vor dem nächsten Auftrag soweit getrocknet/abgebunden sein, dass sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird.

Gegebenenfalls ist vor dem Auftragen ein geeigneter Voranstrich – in Abhängigkeit vom gewählten System – aufzutragen.

 

Vorarbeiten bei Beton (Betonsohlenvorsprung)

Beim Betonieren entstandene Fehlstellen müssen wie bei Mauerwerk beseitigt werden.

Trennende Substanzen, wie zum Beispiel Schalöl oder Nachbehandlungsmittel sind zu entfernen.

Poren, offen oder verdeckt, können zum Beispiel bei Sonneneinstrahlung, zur Blasenbildung in der frischen Beschichtung führen. Um das Risiko der Blasenbildung zu reduzieren, sollte eine Kratzspachtelung durchgeführt werden.

Die Betonsohle (Sohlenüberstand) muss gründlich gereinigt werden. Zementleimschichten oder festsitzende Verunreinigungen sind mechanisch zu entfernen (z.B. rotierende Scheiben/Fräsen).

 

Vorarbeiten bei verputzten Oberflächen

Hohlliegende Putze müssen im Bereich der Hohlstellen entfernt und entsprechend ergänzt werden. Sandende Putze müssen verfestigt oder entfernt und ggf. erneuert werden.

 

Vorarbeiten bei vorhandenen Abdichtungen

Vorhandene Abdichtungen eignen sich als Untergrund für Bitumendickbeschichtungen nur, wenn die Materialverträglichkeit von Bitumendickbeschichtungen und Abdichtung gegeben ist. Im Zweifelsfall ist die Materialverträglichkeit nachzuweisen.

Teeranstriche sowie Teerbahnen sind als Untergrund für Bitumendickbeschichtungen in keinem Fall geeignet. Desweiteren ist die vorhandene Abdichtung aus ausreichende Haftung zum Untergrund zu prüfen. Ggf. sind lose Teile zu entfernen.

Vorhandene Abdichtungen sind nach ihrer Reinigung im Regelfall mit einem bitumenhaltigen Voranstrich so zu grundieren, dass eine Haftung der neuen Bitumendickbeschichtung sichergestellt wird.

Bei der Verwendung einer Emulsion kann direkt nach der Trocknung weitergearbeitet werden.

Lösemittelhaltige Voranstriche haben gerade bei dicken Anstrichen ein hohes Eindringvermögen, deshalb muss eine ausreichend lange Pause eingehalten werden, so dass das Lösemittel entweichen kann.

Um die Standfestigkeit der aufzubringenden Bitumendickbeschichtung zu erhöhen, kann insbesondere bei der Verwendung von lösemittelhaltigen Voranstrichen trockener Quarzsand (Körnung 0,2 mm bis 1,0 mm) eingestreut werden.