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Sanierung bei einem Befall durch holzzerstörende Insekten

Wird ein Befall durch holzzerstörende Insekten diagnostiziert, so ist festzustellen, ob es sich hierbei um einen aktiven oder einen bereits vergangenen Befall handelt.

Ist der Befall nicht aktiv, so sind Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr notwendig.

Zur Bestimmung des holzzerstörenden Insektes, können neben vorgefundenen Larven oder Insekten auch Holznagsel und Kotteilchen untersucht sowie das Erscheinungsbild der Ausfluglöcher ausgewertet werden.

 

Bei dem Gewöhnlichen oder Gemeinen Nagekäfer (Anobium punctatum) sind runde 2 bis 3,5 mm breite Ausfluglöcher erkennbar. Auffallend ist der flache linsenförmige Larvenkot.

 

Dagegen sind beim Hausbock (Hylotrupes bajulus), ovale Ausfluglöcher mit einer Breite zwischen 3 bis 7 mm erkennbar.

 

Zur Bekämpfung eines aktiven Befalls durch holzzerstörende Insekten stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.

1. Begasung

Hierbei wird das Gebäude hermetisch abgeriegelt und ein toxisches Gas eingeleitet, welches sowohl die Insekten wie auch die im Holz verborgenen Larven abtötet.

Dieses Verfahren darf auf Grund der möglichen Gefährdung der Umgebung, nur von speziell zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden

Eine vorbeugende Wirksamkeit gegen einen neuerlichen Befall ist allein durch eine Begasung nicht zu erreichen.

 

2. Thermische Verfahren

Diese Verfahren beruhen auf der Tatsache, dass das in Larven und Insekten vorhandene Eiweiß durch Erwämung gerinnt und somit der Befall abgetötet wird.

Die betroffenen Bauteile können auf unterschiedliche Weise erwärmt werden. Neben dem Einblasen von erwärmter Luft, können die betroffenen Holzbauteile auch mittels Hochfrequenztechnik, Mikrowelle oder Infrarotgeräten erwärmt werden.

Eine vorbeugende Wirksamkeit gegen einen neuerlichen Befall ist hier ebenfalls nicht gegeben. Wird ein vorbeugender Schutz gefordert, sind weitergehende Maßnahmen notwendig.

 

3. Chemische Behandlung

Bei der chemischen Behandlung kommen Holzschutzmittel zum Einsatz die eine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) besitzen. Diese Holzschutzmittel sind im jährlich erscheinenden Holzchutzmittelverzeichnis aufgelistet.

Unterschieden werden die Holzschutzmittel nach Prüfprädikaten wie z.B. vorbeugende Wirkung gegen Insekten, bekämpfende Wirkung gegen Insekten sowie eine Kombination von vorbeugender und bekämpfender Wirkung.

Desweiteren sind die Einbringverfahren wie z.B. tränken in stationären Anlagen, tauchen, streichen, schäumen oder injizieren und die notwendige Einbringmenge festgeschrieben.

Es können Einschränkungen bei der Verwendung beschrieben sein. Beispielhaft ist hier das Verbot der Verwendung bei direkten Kontakt mit Futter- oder Lebensmittel zu nennen.

 

Wie in der groben Übersicht der Sanierungsverfahren zu erkennen ist, müssen im Vorfeld einer Sanierung die unterschiedlichsten Voruntersuchungen durchgeführt werden um das passende Sanierungsverfahren auszuwählen.

Aus diesem Grund sollten diese Leistungen nur durch Unternehmen ausgeführt werden, die ihre Fachkunde z.B. durch den Sachkundenachweis Holzschutz am Bau nachgewiesen haben. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum Thema Holzschutz.