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Mineralische Dichtungsschlämmen

Abdichtungen dieser Art, werden nach der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit starren oder flexiblen Dichtungsschlämmen, ausgeführt.

Diese Richtlinie regelt Abdichtungen von erdberührten Bauteilen mit flexiblen Dichtungsschlämmen gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes und drückendes Wasser. Zusätzlich erfasst die Richtlinie die Abdichtung gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit und gegen Spritzwasser im Sockelbereich sowie Behälter­innenabdichtungen.

Die Richtlinie dient:

  • als Grundlage für die Planung und Abdichtung mit flexiblen und starren Dichtungsschlämmen
  • der Festlegung von Grundanforderungen und Grenzwerten
  • die Erhöhung der Verarbeitungssicherheit
  • als Grundlage zur Beurteilung von ausgeführten Abdichtung mit flexiblen und starren Dichtungsschlämmen

Die Abdichtungsart orientiert sich an den örtlich gegebenen Lastfällen.

Anforderung an die Abdichtung mit Dichtungsschlämmen

Bauprodukte, die dazu beitragen, dass Bauwerke bzw. Bauteile vor Feuchtigkeit geschützt werden, sind gem. dem Bauproduktengesetz von bauaufsichtlicher Relevanz. Entsprechend fordert die in der Landesbauordnung verankerte Bauregelliste A des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Bauwerksabdichtungen Verwendbarkeitsnachweise und/oder Übereinstimmungsnachweise.

Für Dichtungsschlämmen erteilen die für diesen Bereich vom DIBt zugelassenen Prüfanstalten, Verwendbarkeitsnachweise in Form von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen). Die Anforderungen sind in den Prüfgrundsätzen für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für mineralische Bauwerksabdichtung geregelt.

Die stofflichen Anforderungen an Dichtungsschlämmen sind somit bauaufsichtlich geregelt.

Die Mindestgesamttrockenschichtstärke der Abdichtung mit mineralischen Dichtungsschlämmen, bezogen auf den Lastfall, ist einzuhalten:

Lastfall Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendes Wasser > 2,0 mm

Lastfall drückendes Wasser bis 3,00 m Eintauchtiefe > 2,5 mm

 

Untergrund

Alle Untergründe müssen fest, tragfähig und frei von trennenden Substanzen (Trennmittel, Staub, Schmutz etc.) sein

Der Untergrund muss frei von Graten oder scharfkantigen Unebenheiten, wie zum Beispiel Mörtel-, Betonüberständen oder Steinversätzen sein. Die Fläche muss augenscheinlich geprüft werden. Überstehende Kanten müssen beseitigt und Vertiefungen (Löcher, Lunker, Kiesnester etc.) ausgefüllt werden.

Allgemein werden Innenecken und Wand-/Boden­anschlüsse als Hohlkehle ausgebildet. Diese sind aus Mörtel mindestens der Gruppe MG II nach DIN 1053, mit einem Radius von 4 bis 6 cm (Flaschenhohlkehle) auszuführen. Um die Haftung zum Untergrund zu verbessern, ist die Hohlkehle frisch in frisch in eine zuvor auszuführende Verschlämmung einzuarbeiten.

Nichtgefaste Außenecken und Fundamentkanten, sind nachträglich zu fasen.